Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Ca. 87 Prozent sind sozial bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und entrichten einen einkommensabhängigen Beitrag.

Ca. 13 Prozent sind versicherungsfrei von der vorgenannten Kranken-Sozialversicherung, benötigen aber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall. Sie versichern sich individuell bei Aktiengesellschaften sowie Versicherungsvereinen der sogenannten privaten Krankenversicherung und entrichten eine risikoabhängige Versicherungsprämie. 

Freiwillige Zusatzleistungen können als Zusatzpolice abgesichert werden (Private Krankenzusatzversicherung).

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